I. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben (Hotel-aufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

1. Der Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3. Der Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben erhöht.

4. Rechnungen des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 5. Der Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben erhebt bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorraus- bzw. Anzahlung in Höhe von 30%, bei Buchungen in dessen Zeitraum ein oder mehre gesetzliche Feiertage fallen, von 70% des Buchungspreises oder eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie. Ein verbindlicher Vertragsabschluss kommt erst mit Zahlung dieser Vorraus- bzw. Anzahlung oder Sicherheitsleistung zustande. 6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES LANDGASTHOF UND HOTEL „ZUM STERN“ WERBEN

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern wird die vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für die bereits entstandenen Aufwendungen pauschal angerechnet. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel zusätzlich die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen dabei hat das Hotel die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. 100% für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben an Dritte. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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V. RÜCKTRITT DES LANDGASTHOF UND HOTEL „ZUM STERN“ WERBEN

1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird die vereinbarte oben gemäß Ziffer III Nummern 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist der Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - Höhere Gewalt oder andere vom Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden; - der Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben zuzurechnen ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. HAFTUNG DES LANDGASTHOF UND HOTEL „ZUM STERN“ WERBEN

1. Der Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben beruhen. Einer Pflichtverletzung des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben auftreten, wird der Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet der Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 2.500 im Hoteloder Zimmersafe aufbewahrt werden. Der Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

4. Weckaufträge werden vom Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Landgasthof und Hotel „Zum Stern“ Werben.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, diese Bestimmungen werden durch den Zweck entsprende gültige Bestimmungen ersetzt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.